Beratungsnews: Achtung, Gerücht!

Dienstag, 3. November 2009

Wer einen vorläufigen Studienplatz per Verwaltungsgerichtsbeschluss (NICHT VERGLEICH!) bekommen hat, darf den Widerspruch (der an die Uni geschickt wurde) NICHT zurückziehen! Solltet ihr dies gemacht haben, kommt in die Beratung!