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Studiengebühren und Verwaltungsgebühren

Seit dem Sommersemester 2007 werden in Hamburg an den Hamburger Hochschulen allgemeine Studiengebühren erhoben. Deren Höhe beträgt momentan 375 Euro pro Semester. Darüber hinaus müssen die Studierenden einen sogenannten Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro bezahlen. Somit werden Studierende der Universität Hamburg pro Semester mit 425 Euro, pro Jahr also mit 850 Euro Gebühren zur Kasse gebeten. Dies alles neben Miete, Lebensunterhalt, Studienmaterialien, Semesterticket usw.

Was sind eigentlich Verwaltungsgebühren? Warum sind Studiengebühren abzulehnen? Wie genau funktioniert das Hamburger Modell der nachgelagerten Studiengebühren?

Aktuelle Informationen zu den Gebühren, wie wir als AStA mit diesen umgehen und welche Forderungen wir stellen, haben wir hier für euch zusammengefasst.

  • Studiengebühren - warum wir sie ablehnen

Wir als AStA lehnen Studiengebühren konsequent ab. Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, Studierende, die sowieso schon über knappe finanzielle Mittel verfügen und oftmals unter der Armutsgrenze leben, auch noch mit Studiengebühren zu belasten. Zudem führen Studiengebühren dazu, dass die Hürde, ein Studium aufzunehmen, weiter erhöht wird. Gerade potentielle Studierende aus sozial benachteiligten Familien wird somit oftmals ein Studium verwehrt und die Chance auf eine bessere Bildung genommen.

Als AStA möchten wir zeigen, dass die Campusmaut keinen wirklichen Mehrwert bringt. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass die Verwendung von Studiengebühren transparenter und nachvollziehbarer wird, Studenten ein Vetorecht bei der Vergabe der Gelder bekommen und Studierende die oftmals schwammig formulierten Leitlinien besser kontrollieren können. Es ist erwiesen, dass Studiengebühren in der Universität nur zu einem kleinen Teil tatsächlich in die Lehre fließen. Da die Studiengebühren vorwiegend dazu genutzt werden, Haushaltslöcher zu stopfen und den Investitionsstau zu beseitigen, glauben wir nicht, dass sie sinnvoll sind. Für unsere Universität ist der Staat verantwortlich und dieser muss sicherstellen, dass die Universität ausreichend finanziert ist. Studiengebühren sind nicht der richtige Weg, die Grundfinanzierung der Universität zu gewährleisten. Es wird vielmehr eine am Bedarf orientierte Finanzierung der Universität benötigt. Wäre diese gegeben, wären auch Studiengebühren zur Verbesserung der Studienbedingungen überhaupt nicht mehr notwendig. Die schlechten Studienbedingungen sind vorwiegend das Ergebnis einer jahrelangen Unterfinanzierung der Universität.

  • Grundsätzliches zu den Studiengebühren an der Uni Hamburg

Im Sommersemester 2007 wurden in Hamburg allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 €uro pro Semester eingeführt, diese wurden nach der letzten Bürgerschaftswahl im Wintersemester 2008/09 von der CDU und den Grünen auf 375 Euro gesenkt. Zudem wurde die Möglichkeit einer nachgelagerten Zahlung beschlossen.

Seitdem besteht die Möglichkeit der zinslosen Stundung, die Studiengebühren müssen also erst nach dem Studium zurückgezahlt werden und zwar erst dann, wenn ein Jahreseinkommen von mindestens 30.000 Euro erreicht wird. Das klingt zunächst positiv, hat aber einen entscheidenden Nachteil: die nachgelagerten Gebühren müssen komplett in einer Summe zurückgezahlt werden. Wenn man die Details betrachtet, kommt da eine erhebliche Summe zusammen. Für einen Bachelor werden mindestens .2550 Euro fällig, kommt noch ein Master hinzu, sind mindestens 4.250 Euro an Gebühren zu zahlen. Aber nur, wenn das Studium in der fast nicht zu bewältigen Regelstudienzeit absolviert wird. 

Das bedeutet also, dass Berufsanfänger, die einen Master absolviert haben, in jedem Fall mehr als 4.000 Euro zurückzahlen müssen – also ca. 15% ihres Bruttoeinkommens. Diese Rückzahlung kann deswegen oft nur durch einen teuren Privatkredit geleistet werden. Es ist also nicht verwunderlich, dass sich fast 7.000 Studierende dazu entschieden haben, ihre Gebühren sofort zu zahlen und auf eine Stundung zu verzichten. 

Hinzu kommt, dass mit der Reduzierung der Studiengebühren von 500 auf 375 Euro die Gruppe der Gebührenzahler ausgeweitet wurde. Nun müssen auch chronisch Kranke, Behinderte und Studierende mit Kind Studiengebühren zahlen. 

Ausführliche Informationen zu den Studiengebühren findet ihr im Studiengebührenreader der Studien-, Rechts- und Sozialberatung des AStA.

  • Was passiert mit den Studiengebühren?

Studiengebühren dürfen laut Gesetz nur für zusätzliche Maßnahmen vor allem zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen ausgegeben werden. Bislang war aber kaum erkennbar, wohin die Gelder tatsächlich geflossen sind. Eine Große Anfrage der SPD an den Senat hat umfangreiche Zahlen über die Verwendung der Studiengebühren ergeben. Erstmals wurde so ein gesamtuniversitärer Überblick über die Verwendung der Gebühren geschaffen. Nach unserer AStA-internen Auswertung können wir nun feststellen, dass ein Großteil der Gelder nicht in die Lehre fließt. Bisher sind die Ausgaben im Durchschnitt wie folgt verteilt: 

- Lehre: 21%
- Baumaßnahmen, Einrichtung: 23%
- Studienverwaltung (vor allem Bologna-Verwaltung): 13%
- Beratung: 7%
- IT: 7%
- Bücher, Bibliotheksausstattung: 5%
- Sonstiges: 24%

Beachtenswert ist, dass nur etwa 20% der Mittel tatsächlich in Stellen für die Lehre fließen, mit den restlichen Maßnahmen wird oftmals der eklatante Investitionsstau der Universität abgebaut. Dies erscheint uns höchst problematisch zu sein. Statt der Studiengebühren benötigt die Universität also vielmehr eine solide ausreichende Finanzierung, die offensichtlich nicht gegeben ist. 

Auffällig ist auch, dass die Studiengebühren nicht entsprechend den Studierendenzahlen verteilt werden. Wenn man davon ausgeht, dass im Zeitraum von 2007/08 pro Jahr 1.000 Euro pro Studierendem eingenommen wurden (damals lagen die Gebühren noch bei 500 Euro im Semester), dann standen davon in der GeiWi- und MIN-Fakultät etwa 1150 Euro pro Studierendem zur Verfügung, in der Fakultät für Medizin und Wirtschaft- und Sozialwissenschaften unter 700 Euro und in den Erziehungswissenschaften sind gerade einmal knapp 250 Euro pro Studierendem angekommen. Das bedeutet also, dass die Studiengebühren oftmals nicht in vollem Umfang für die Zahler verwendet werden, sondern dass vielmehr ein System der Quersubventionierung geschaffen wurde. 

Über die Verwendung der Verwaltungsgebühren gibt es keine Zahlen, diese werden einfach in den Globalhaushalt der Universität eingespeist. Diese Mittel können also beliebig verwendet werden, ohne dass die Universität gesondert Rechenschaft über die Mittelverwendung ablegen muss. Das ist für uns ein unhaltbarer Zustand. 

Weitere Informationen findet ihr unter:
Verwendung der Studiengebühren und des Verwaltungskostenbeitrages
AStA Kommentierung des Studiengebührenberichts 2008 der Universität

  • Was wir gegen Studiengebühren unternehmen

Wir als AStA setzen uns für eine konstruktive Kritik der Studiengebühren ein. Zentral ist für uns dabei, dass wir immer wieder deutlich machen, dass wir Studiengebühren ablehnen. Deshalb wenden wir uns laufend an die politischen Entscheidungsträger, um diese von unseren Argumenten zu überzeugen. Neben der politischen Argumentation gehören dazu auch eine umfangreiche Pressearbeit und öffentlichkeitswirksame Aktionen. Wir glauben, dass wir das Thema Studiengebühren in die Öffentlichkeit tragen müssen und so zu einer Meinungsbildung beitragen können, die sich gegen die Studiengebühren richtet. Wir hoffen, dass der Senat dadurch zu überzeugen ist, wir glauben aber auch, dass die Bürger ansonsten bei den nächsten Wahlen eine Regierung wählen werden, die sich gegen Studiengebühren wendet. 

Uni-intern setzen wir uns dafür ein, dass die Ausnahmeregelungen zur Gebührenbefreiung ausgeweitet werden. Je mehr Studierende befreit werden, desto weniger machen die Studiengebühren Sinn. Zudem arbeiten wir mit vielen Fachschaften und Fakultätsratsvertretern zusammen, die ja oftmals unmittelbar an der Verwendung der Gebührengelder beteiligt sind. Natürlich möchten wir diese Zusammenarbeit noch weiter intensivieren. Gerade auf der lokalen Ebene treten die eigentlichen Probleme bei der Verwendung von Studiengebühren auf. Deshalb lassen sich hier oftmals die besten Argumente gegen Studiengebühren finden. Gerade hier kann gezeigt werden, wie sinnlos die Regelungen zur Gebührenverwendung oftmals sind und weshalb Studiengebühren letztlich eigentlich überflüssig sind.

Neben der politischen Arbeit und der Arbeit an und mit den universitären Gremien ist es für uns wichtig, alle Studierenden über die Studiengebühren, aktuelle Entwicklungen und Protestmöglichkeiten zu informieren. Wir als AStA können nicht alleine gegen Studiengebühren agieren, dazu brauchen wir den Rückhalt in der Studierendenschaft und viel Unterstützung. Nur gemeinsam können wir als Studierende etwas gegen Studiengebühren bewegen!

  • Was sind Verwaltungsgebühren? Welche Probleme ergeben sich und unsere Forderungen

Verwaltungsgebühren werden seit dem Wintersemester 2005/06 in Höhe von 50 € erhoben. Diese sollen nach § 6a des Hamburger Hochschulgesetzes einen Beitrag zu den Verwaltungsdienstleistungen der Universität darstellen. 

Das klingt zunächst nicht völlig aus der Luft gegriffen. Beiträge für entstehende Kosten haben nicht gleich den Anschein, dass es sich um ungerechte Gebühren handeln könnte.

Allerdings stellen sich einige Fragen zu dem Verwaltungsbeitrag. Warum müssen Studierende auf einmal eine Beitrag für Dienstleitungen erbringen, die die Universität seit eh und je erbringen muss, zumal sich die Verwaltungsdienstleistungen seit der Einführung der Beiträge nicht verändert oder verbessert haben? 

Laut Gesetz sollen die Beiträge für die Verwaltung eingesetzt werden. Dies ist aber nicht nachvollziehbar, da die Verwaltungsgebühren direkt in den Globalhaushalt der Universität eingespeist werden und somit eine Kontrolle der Mittel unmöglich ist. 

Wir lehnen sowohl die Verwaltungsgebühren als auch die Studiengebühren ab, da sie nur dazu dienen, Haushaltslöcher der Universität zu stopfen. Einen Mehrwert für Zahler bringen sie nicht, denn eine Korrelation zwischen der Einführung der Verwaltungsgebühren und einer Verbesserung der Verwaltung ist nicht erkennbar. 

Wir fordern deshalb eine Abschaffung der Verwaltungsgebühren, um die Studierenden finanziell zu entlasten. Ein erster Schritt muss sein, die Verwendung der Gelder transparent und nachvollziehbar zu machen. Dadurch wird sich unserer Meinung nach zeigen, dass diese Gelder nicht wirklich der Verbesserung der Verwaltung dienen. 

Um diese Forderungen durchzusetzen, stehen wir in einem ständigen Austauschprozess mit der Universitätsleitung. Wir bringen uns auch politisch konstruktiv ein, unter anderem haben wir einen Vorschlag gemacht, wie das Hochschulgesetz optimiert werden müsste, damit die Verwaltungsgebühren abgeschafft werden könnten. Natürlich arbeiten wir auch daran, die Presse und die Öffentlichkeit für das Thema Studien- und Verwaltungsgebühren zu sensibilisieren, damit wir öffentlichen Druck gegen diese Gebühren aufbauen können.