Du befindest Dich hier: Home > Achtung, EinklägerInnen!

Achtung, EinklägerInnen!

12.01.2011

Die Uni Hamburg hat in mehreren uns bekannt gewordenen Fällen Widerspruchsbescheide erlassen, nachdem die Personen bereits einen Studienplatz vom Verwaltungsgericht per Beschluss zugewiesen bekommen hatten.

Wer davon betroffen ist, muss unbedingt darauf achten, dass dieser Widerspruchsbescheid nicht bestandskräftig wird, also nicht die Frist (ein Monat!) abläuft, in der dagegen geklagt werden kann. Wenn du einen solchen Bescheid bekommen hast, komm schnell zu uns in die Beratung. Unter Umständen musst du tatsächlich noch eine Klage einreichen, falls die Uni nicht bereit ist, diese Bescheide aufzuheben. Sprich das weitere Vorgehen unbedingt mit uns in der Beratung ab!