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Stellungnahme des Ausschusses gegen Rechts

12.03.2012

Das Studierendenparlament schloss sich der Stellungnahme des Ausschusses gegen Rechts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an, welche im Folgenden zu lesen ist.

Rassismus ist auch weiterhin ein Problem quer durch die Gesellschaft. Sein militanter Arm liegt jedoch in der Ultrarechten, dessen größte parteipolitische Vertretung seit 1964 die NPD ist. Diese Partei steht für eine menschenverachtende Weltanschauung. Diese Menschenverachtung hat eine gesellschaftliche funktionale Logik zur Aufrechterhaltung von Ungleichheit, sie entbehrt jedoch jedem objektiven Wahrheitsgehalt. Ihre Gefährlichkeit besteht gerade in der Mobilisierung von Irrationalität. Gleichzeitig arbeitet sie mit Freien Kameradschaften und anderen Gruppierungen zusammen und funktioniert oft genug als Koordinatorin und Financier von deren gewalttätigen Machenschaften.

Natürlich muss eine Demokratie auch unliebsame Meinungen und Parteien aushalten können, doch gerade die NPD zeigt, dass Faschismus keine Meinung sondern ein Verbrechen ist. Daher stellt sich in unseren Augen weniger die Frage, warum man die NPD verbieten sollte, als vielmehr, warum sie es noch nicht wurde beziehungsweise was bisher anscheinend gegen ein Verbot sprach. Das erste Argument, das hierbei stets angeführt wird, ist die Kontrollierbarkeit. So waren es 2001 die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Reihen der NPD, die zur Einstellung des Verbotsverfahrens führten. Denn, um die Partei zu prüfen und zu verbieten, müssten diese V-Leute erst abgezogen werden. Dies wird oft abgelehnt, auf Grund der Befürchtung, dass bei einem Nichterfolg des Verfahrens der Verfassungsschutz keine Informationen mehr erlangen könnte. Wie sich jedoch in den letzten Monaten zeigte, sind die Informationen der V-Leute höchst unverlässlich und oftmals gezielt gesteuert, so dass dies ein eher zweifelhaftes Argument ist.

Die zweite existierende Befürchtung ist, dass bei einem Verbot der NPD sich viele Parteimitglieder radikalisieren und dann unkontrollierbar im Untergrund agieren würden. Hieraufhin gibt es nur zu erwidern, dass viele Parteimitglieder schon radikalisiert sind (man beachte nur die Vorstrafenregister der Parteifunktionäre) und viele der militanten freien Kräfte nur auf Grund der Hilfe durch die Partei agieren können. Gleichzeitig zeigt spätestens die letzte Welle des Naziterrors, dass weder Partei noch freie Kräfte heute einer effektiven Überwachung geschweige denn einer Kontrolle unterliegen.

Daher kommen wir zu dem Schluss, dass ein Verbot der NPD überfällig ist, um jegliche weitere Etablierung dieser Weltanschauung zu verhindern und in der Hoffnung, dass ein Verbotsverfahren eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Rassismus und Faschismus in Gang setzt. Nichts desto trotz ist uns bewusst, dass ein Verbot der NPD lediglich einen ersten Schritt darstellt, die Ideologie hinter der NPD gesamtgesellschaftlich zu bekämpfen. Die Herauslösung der NPD aus der Riege der legalen Parteien ist für ihr Ende als gesellschaftlicher Faktor notwendig.