Foto: AStA UHH

Die Klausurenphase beginnt- das musst Du jetzt beachten

Immer gilt: Check die Prüfungsordnung einschließlich der Fachspezifischen Bestimmungen und Hilfsmittelverfügungen!
Beziehst Du BAföG? Dann gelten Besonderheiten. Informiere Dich dazu in unserer BAföG-Beratung. 

Vor der Klausur
Beantworte für Dich immer folgende Fragen:

  • Wie viele Versuche hast Du (noch)?
  • Welche Hilfsmittel darfst Du verwenden?
  • Bis wann kann man sich noch von der Klausur an- und abmelden?

Beachte die Anmeldefristen!
Eine Anmeldung zu Modulprüfungen ist außerhalb der regulären Frist in der Regel nicht möglich.

Du bist krank und glaubst, nicht an der Prüfung teilnehmen zu können?
Hol Dir rechtzeitig vor der Prüfung ein ärztliches Attest und reiche dieses umgehend ein. Welche genauen Anforderungen das Attest erfüllen muss, ist in der Prüfungsordnung geregelt.
In den meisten Fällen reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aus, in manchen Prüfungsordnungen wird sogar ein amtsärztliches Attest gefordert.

Hast Du im Vorfeld Fragen? Komm in unsere Beratung!

Während der Klausur
Protest einlegen
Die Klausur kann nicht geordnet ablaufen? (Störung des Ablaufs, Erhitzung des Raums etc.)
Rüge dies sofort bei der Klausuraufsicht und lasse dies schriftlich festhalten. Wenn Du nicht sofort rügst & dies auch nicht dokumentiert wird, kann eine Störung während der Prüfung später meistens nicht berücksichtigt werden.

Prüfungsunfähigkeit
Du merkst, dass Du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, die Klausur zu Ende zu schreiben?
Brich den Versuch im Zweifel lieber ab und lass dies sofort von der Klausuraufsicht schriftlich festhalten.
Nur wenn Du Dir direkt im Anschluss (!!!) ein (amts)ärztliches Attest über Deine Prüfungsunfähigkeit besorgst, kann Deine Erkrankung prüfungsrechtlich unter Umständen noch berücksichtigt werden. Welche Anforderungen an das Attest gestellt werden, steht in der Prüfungsordnung!

Nach der Klausur
Wenn Du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist/durchgefallen sein solltest, solltest Du unverzüglich:

  •  die Widerspruchs- und Remonstrationsfristen herausfinden,
  • Akteneinsicht beantragen und
  • eine schriftliche Begründung der Bewertung anfordern

Schau auch nach Fehlern in der Aufgabenstellung. Ist die Bewertung nachvollziehbar und ordnungsgemäß erfolgt?

Komm bei allen Fragen unbedingt in die Beratung!