Semesterticketdarlehen (SeTi)
Wie bereits in den vergangenen Jahren vergibt der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Hamburg auch im Wintersemester 2022/23 im Rahmen seiner Möglichkeiten kurzfristig ein zinsloses Darlehen zur anteiligen Bezahlung des Semesterbeitrages an Studierende in finanzieller Notlage. Ein Anspruch auf das Darlehen besteht nicht.
BITTE BEACHTET IM FOLGENDEN EINIGE ÄNDERUNGEN IM RAHMEN DES 9€-TICKETS.
Das Darlehen ist in diesem Jahr abhängig von der Höhe des Zahlungsbescheids. Studierende, die im Sommersemester 2022 bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert waren, zahlen aufgrund der Verrechnung des 9€-Tickets einen niedrigeren Semesterbeitrag in Höhe von 274,55€.
Studierende, die im Sommersemester nicht an der UHH eingeschrieben waren, müssen einen Beitrag in Höhe von 337,50€ leisten. In beiden Fälle ist es möglich, einen Antrag auf ein Semesterticketdarlehen zu stellen.
Bitte beachtet in beiden Fällen die Hinweise unter „Wie kann das Darlehen beantragt werden?“, „Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?“ sowie „Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?“.
Die Beantragung des Darlehens ist bis zum 18.09.2022 möglich.
Wer kann ein Darlehen beantragen?
Alle Studierenden der Universität Hamburg, die sich nachweislich in einer finanziellen Notlage befinden und sich die Begleichung des Semesterbeitrages finanziell nicht leisten können. Durch das Darlehen soll allen Studierenden der Zugang zu Bildung und Studium gewährleistet und eine Exmatrikulation allein aufgrund einer Finanznotlage vermieden werden.
Wie kann das Darlehen beantragt werden?
An der Darlehensvergabe interessierte Studierende füllen bitte das der Höhe des von ihnen zu leistenden Semesterbeitrags entsprechende Formular Darlehensvergabe vollständig aus:
Studierende, die den vollen Semesterbeitrag in Höhe von 337,50€ zahlen müssen, füllen bitte das Formular Darlehensvertrag Vollzahler*in aus. Studierende, die aufgrund der Verrechnung des 9€-Tickets den niedrigeren Beitrag i.H.v. 274,55€ zahlen müssen, füllen bitte das Formular Darlehensvertrag 9€-Ticket aus und schicken es unterschrieben an folgende Adresse:
Universität Hamburg
Allgemeiner Studierendenausschuss
Finanzreferat
Von-Melle-Park 5
20146 Hamburg
Es können aber nach vorheriger Absprache Sprechstunden angeboten werden. Der Antrag muss im Original und alle weiteren Unterlagen als Kopie zugeschickt oder im Briefkasten abgeben werden. Nach Prüfung und Annahme des Antrags wird auf Wunsch eine unterzeichnete Kopie per E-Mail an die antragsstellende Person zugeschickt.
Der vollständige Semesterbeitrag wird von uns direkt an die Universität Hamburg gezahlt und du erhältst dann deine Semesterunterlagen per Post.
Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?
Zur Darlehensvergabe werden fünf Dinge benötigt:
- Kopie des Personalausweises bzw. Pass (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Studierendenausweises (falls bereits vorhanden)
- Kopie des OnlineZahlträger WiSe 22/23
- Kopie des aktuellen Kontoauszuges des eigenen Girokontos mit einem Nachweis über die Kontobewegungen innerhalb eines zeitlichen Rahmens von mindestens 30 Tagen.
Hinweis: Ein alleiniger Nachweis über den aktuellen Kontostand (Saldo) ist nicht ausreichend. - Original des Darlehensvertrages (Vollzahler bzw. 9 Euro Ticket)
- Anzahlung über 100 € als Überweisung auf das Konto des AStAs DE53 2005 0550 1238 1254 11 bei der Hamburger Sparkasse.
Bareinzahlungen sind aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie zum Schutze der Mitarbeitenden im Finanzreferat nur nach Absprache in begründeten Einzelfällen möglich.
Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?
Bei der Rückzahlung gibt es die 2 Fälle:
Das vom AStA gewährte Darlehen in Höhe von ist unverzinslich. Die Zahlung der Raten erfolgt per Lastschrift und zu folgenden Terminen:
Anzahlung |
Mit Antragstellung |
mit 9 €- Ticket 274,55 € 100 |
Vollzahler 337,5 € 100 |
R1 | 03. Nov | 0 | 60,5 € |
R2 | 03. Dez | 58,55 € | 59 € |
R3 |
03. Jan |
58 € | 59 € |
R4 | 03. Feb | 58 € | 59 € |
Eine frühere Rückzahlung des Gesamtbetrages oder des noch ausstehenden Restbetrages ist möglich. Kommt der:die Studierende mit der Rückzahlung einer Rate in Verzug, wird das gesamte Restdarlehen sofort fällig, ohne dass es einer außerordentlichen Kündigung des AStA bedarf. Mahngebühren sowie Gebühren, die dadurch entstehen, dass das Konto der:des Studierenden keine Deckung aufweist, trägt die:der Studierende.
Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Darlehen ist das Finanzreferat unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: finanzen"AT"asta.uni-hamburg.de
Schreibt uns gerne an! Auf Grund personeller Ausfälle kann es leider zu einer längeren Antwortzeit kommen.