Statement: Aktueller NDR-Beitrag über den AStA der Uni Hamburg
3. Februar 2026
Als AStA sind wir sehr enttäuscht über die einseitige Berichterstattung des NDR, insbesondere darüber, dass unsere Perspektive trotz ausdrücklicher Nachfrage nicht eingeholt wurde und lediglich eine selektive Darstellung veröffentlicht wurde. Eine solche Arbeitsweise ist unjournalistisch- gerade von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Aufgabengebiet gemäß Rundfunkstaatsvertrag unter anderem die ausgewogene und pluralistische Information der Öffentlichkeit umfasst.[1] In Zuge dessen wirkt der Artikel des NDR unserer Ansicht nach als Verstärker für Kulturkampfdebatten statt einen gegenseitigen Austausch zu fördern. Das bedauern wir ausdrücklich.
Auf diesbezügliche Vorwürfe vom NDR und auch vom Hamburger Abendblatt möchten wir hier näher eingehen:
Die Räume des AStA werden regelmäßig von einer Vielzahl sehr unterschiedlicher studentischer Gruppen genutzt. Es ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit, studentischen Gruppen, unabhängig von politischer Nähe oder Distanz, im Rahmen unserer Möglichkeiten Zugang zu Räumlichkeiten der studentischen Selbstverwaltung zu ermöglichen.
Die Bereitstellung von Räumen stellt dabei keine politische Unterstützung oder inhaltliche Identifikation mit den Positionen der jeweiligen Gruppe dar. Vielmehr erfüllt der AStA damit seine Aufgabe, die Infrastruktur der verfassten Studierendenschaft grundsätzlich allen studentischen Gruppen zugänglich zu machen, solange diese sich an das Hausrecht der Universität halten.
Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt ebenfalls, dass wir auch jüdischen oder israelsolidarischen studentischen Gruppen Räume zur Verfügung stellen, sofern entsprechende Anfragen an uns herangetragen werden. So können sowohl die Gründung, als auch Veranstaltungen und Treffen der neugegründeten Hochschulgruppe in den studentischen Räumlichkeiten stattfinden. Wir stehen der Hochschulgruppe organisatorisch in Zukunft gerne zur Seite. Die im NDR dokumentierte Pressekonferenz wurde ebenfalls durch die Möglichkeit der Raumbuchungen über den AStA ermöglicht. Die studentischen Räumlichkeiten werden durch den AStA also verwaltet und der gesamten verfassten Studierendenschaft zugänglich gemacht.
Es ist eine Voraussetzung freiheitlicher Wissenschaft, dass auch strittige oder umstrittene Positionen, die politisch polarisiert sind, im Rahmen des akademischen Diskurses, des argumentativen Austauschs und der kritischen Reflexion verhandelt werden können.
Boykottdiskussionen bewegen sich unserer Ansicht nach grundsätzlich innerhalb des Rahmens der Wissenschaftsfreiheit, sofern sie als Gegenstand akademischer Auseinandersetzung geführt und nicht mit diskriminierender oder hasserfüllter Rhetorik vermengt werden. Die Universität ist ein Ort kontroverser Debatten, die auch zugespitzte oder umstrittene Positionen einschließen können.
Das Verhalten studentischer Gruppen außerhalb der Räumlichkeiten des AStA oder außerhalb konkreter Veranstaltungen entzieht sich unserem Einflussbereich. Auf Grundlage unserer gesetzlichen Verpflichtungen und insbesondere im Hinblick auf § 102 HmbHG sind wir nicht befugt, allgemeinpolitische Bewertungen einzelner Gruppen oder Bewegungen vorzunehmen. Maßgeblich für die Nutzung unserer Räume sind allein formale Kriterien wie die Einhaltung des Hausrechts und organisatorische Rahmenbedingungen.
Eine Unterstützung der BDS-Bewegung durch uns als AStA lässt sich aus der Bereitstellung von Räumen daher nicht ableiten.
Der Antisemitismusbeauftragte der Freien und Hansestadt Hamburg, Stephen Hensel, äußerte in einem öffentlichen Statement scharfe Kritik an der BDS-Kampagne an der Universität Hamburg und führte aus, dass der Aufruf zum akademischen Boykott die Grenzen legitimer Debattenkultur überschreite und das Sicherheits- sowie Zugehörigkeitsgefühl jüdischer und israelischer Studierender beeinträchtigen könne.
Sollte Herr Hensel Kritik an der Durchführung entsprechender Veranstaltungen oder an hochschulpolitischen Rahmenbedingungen haben, ist die Universität Hamburg die zuständige Ansprechpartnerin. Als AStA sind wir an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und weder befugt noch in der Lage, diese Rahmenbedingungen eigenständig zu verändern.
Wir verstehen unsere Verantwortung gegenüber jüdischen und israelischen Studierenden darin, im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten diskriminierungsfreie Zugänge zur studentischen Selbstverwaltung sicherzustellen und allen Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zu Beratung, Unterstützung und Infrastruktur zu ermöglichen. Diskriminierung, Antisemitismus oder andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben in den Strukturen der studentischen Selbstverwaltung keinen Platz. Entsprechende Vorfälle werden, sofern sie uns bekannt werden und in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, ernst genommen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bearbeitet.
