Wahlniederschrift: Wahl des teilautonomen RBCS
29. Januar 2026
Am 21. Januar 2026 wurden Sprecher*innen sowie Referent*innen des teilautonomen Referats für behinderte und chronisch kranke Studierende im Allgemeinen Studierendenausschuss (RBCS) gewählt und die angehängte Wahlniederschrift über die Wahlen am 22. Januar an das Präsidium übermittelt. Diese wurde gemäß § 6 Absatz 2 der Wahlordnung des RBCS durch das Studierendenparlament am 22.01.2026 unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer Woche nach dem Aushang der Wahlniederschrift keine Widersprüche durch Wahlberechtigte eingelegt werden, bestätigt.
Durch die RBCS-Wahlversammlung wurden eine Referentin und eine stellvertretende Referentin gewählt. Diese Wahl wurde gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Satzung der Studierendenschaft in der aktuell gültigen Fassung durch das Studierendenparlament ebenfalls am 22.01.2026 unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer Woche nach dem Aushang der Wahlniederschrift keine Widersprüche durch Wahlberechtigte eingelegt werden, bestätigt.
