Fehlender Schutz bei digitaler Gewalt: Warum unser Strafrecht und das Jura Studium ein Update brauchen
8. Mai 2026
Der Fall Collien Fernandes legt eine systemische Schwachstelle in Deutschland offen. Dass ein Beschuldigter aktiv darauf drängt, dass deutsche Gerichte statt der spanischen Justiz über Vorwürfe sexualisierter Gewalt entscheiden, ist ein deutliches Alarmzeichen. Wir als AStA und FSR Jura möchten über die Lücken im materiellen Recht und die Defizite in der juristischen Ausbildung sprechenund Forderungen stellen:
Die zentralen Kritikpunkte:
1. Das Schutzloch bei Deepfakes und KI-Inhalten: Das geltende Sexualstrafrecht ist in weiten Teilen ein analoges Gesetz. Wenn heute Körper von Frauen durch KI pornografisch manipuliert werden (Deepfakes), greifen die klassischen Paragrafen oft ins Leere. Der § 201a StGB schützt primär die Bildaufnahme an sich, bildet aber den psychischen und sozialen Schaden durch täuschend echte, generierte Inhalte kaum ab. Dass solche Taten oft nur als Beleidigung (§ 185 StGB) gewertet werden, verharmlost den Kern des Unrechts. Es ist ein Angriff auf die sexuelle Integrität, keine bloße Ehrverletzung.
2. Institutionelles Versagen und Beweisnot: In der Praxis scheitern Verfahren gegen digitale Gewalt oft an mangelnden Ressourcen. Betroffene stehen vor spezialisierten Plattformen und anonymisierten Strukturen oft allein da. Die Einstellung eines Verfahrens mangels öffentlichen Interesses wirkt auf die Opfer wie eine zusätzliche Kränkung. Es fehlt an Schwerpunktstaatsanwaltschaften und technischem Know-how, um internationale Beweisketten schnell genug zu sichern.
3. Der Vergleich zu Spanien: Während Spanien durch das „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz (Solo síes sí) den Fokus auf die ausdrückliche Zustimmung legt und spezialisierte Sondergerichte für Gewalt gegen Frauen unterhält, hinkt Deutschland bereits schon bei der prozessualen Begleitung hinterher. Die langwierige internationale Rechtshilfe verzögert Gerechtigkeit oft so lange, bis die psychische Belastung für die Betroffenen untragbar wird.
4. Das geplante Gewaltschutzgesetz: Zwar ist das neue digitale Gewaltschutzgesetz ein Versuch der Bundesregierung, endlich auf Deepfakes zu reagieren, doch viele Fragen bleiben offen. Solange der Gewaltbegriff im Strafrecht so restriktiv ausgelegt wird und die notwendigen Stellen für die Ermittlungsbehörden nicht geschaffen werden, bleibt jede Reform reine Symbolpolitik.
Warum das Sexualstrafrecht ins Zentrum des Studiums gehört
Es ist kein Zufall, dass Betroffene in Deutschland oft vor verschlossenen Türen stehen. Das Problem beginnt in den Hörsälen. Während wir im Studium hunderte Stunden damit verbringen, das Eigentumsrecht oder die Feinheiten des Bereicherungsrechts zu pauken, findet das Sexualstrafrecht in der Ausbildung fast nicht statt. Wer in Hamburg Jura studiert, kann das Staatsexamen mit Bestnote bestehen, ohne jemals eine Vorlesung zu den Dynamiken sexualisierter Gewalt besucht zu haben.
1. Die „Lücke“ im Lehrplan ist ein politisches Versagen
Aktuelle Debatten im Bundestag zeigen, wie verhärtet die Fronten sind: Während Rechtspolitikerinnen wie Carmen Wegge (SPD) fordern, das Sexualstrafrecht endlich als Pflichtstoff in das Curriculum aufzunehmen, lehnt die Union dies weiterhin ab. Das Argument: Der Stoffplan sei schon zu voll.
Für uns ist das ist eine Frage der Prioritäten. Wenn die Justiz bei steigenden Zahlen von Sexualstraftaten und neuen Phänomenen wie Deepfakes nicht mehr hinterherkommt, darf die Ausbildung nicht im 20. Jahrhundert verharren. Ein Rechtssystem, das den Schutz der körperlichen Unversehrtheit als „Spezialmaterie“ auslagert, verliert seinen moralischen Kompass.
2. Subsumtion ohne Kontext: Die Gefahr der „Mythen-Rechtsprechung“
Das Jurastudium trimmt uns auf das „Handwerkszeug“. Uns wird beigebracht, Lebenssachverhalte unter kalte Paragrafen zu subsumieren. Doch im Bereich der sexualisierten Gewalt führt das ohne Hintergrundwissen zu katastrophalen Fehlurteilen.
Wer die psychologischen Hintergründe der tonischen Immobilität (die Schockstarre, in der Opfer sich nicht wehren können) nicht kennt, wird die Tatbestandsmerkmale des § 177 StGB falsch auslegen. In den Köpfen vieler Jurist*innen spuken noch immer Mythen herum- etwa, dass ein Opfer sich physisch wehren muss, damit eine Tat „glaubhaft“ ist. Wenn diese Vorurteile nicht schon im Studium wissenschaftlich dekonstruiert werden, tragen wir sie später als Richter*innen und Staatsanwält*innen mit in den Gerichtssaal.
3. Hamburg als Vorreiter? Unsere Forderungen an unsere Jura Fakultät
Die Universität Hamburg schmückt sich gerne mit Prestige Projekten wie beispielsweise mit dem Exzellenzstatus. Doch beim Opferschutz und der Vermittlung von Gewaltkompetenz ist noch viel Luft nach oben.
Wir fordern deshalb:
- Sexualstrafrecht darf kein Nischenthema sein. Es muss Teil der strafrechtlichen Grundvorlesungen werden.
- Interdisziplinäre Lehre: Wir brauchen Vorlesungen, die nicht nur das StGB abspulen, sondern auch Wissen aus der Psychologie und Soziologie integrieren. Nur wer versteht, wie Machtverhältnisse und Traumata funktionieren, kann gerecht urteilen.
- Kritik der Rechtsprechung: Wir fordern eine Lehre, die nicht nur Urteile auswendig lernen lässt, sondern den Mut hat, täterfreundliche Tendenzen in der aktuellen Rechtsprechung kritisch zu hinterfragen.
Der Fall Collien Fernandes zeigt, dass das Recht kein statischer Block ist und auch nie sein darf. Das Recht muss sich bewegen, wenn sich die Gesellschaft und ihre Möglichkeiten verändern. Wir wollen keine Generation von Jurist*innen sein, die technisch und systematisch getrimmt ist, aber die Realität von Gewalt ignoriert. Eine Reform des Jurastudiums ist kein „Nice-to-have“, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland endlich mehr ist als nur ein Lippenbekenntnis auf dem Papier der Istanbul Konvention.
Ergänzungen und weitere Infos findet ihr bei der @feministlawclinic
- Mila Danlowski (AStA UHH) & Alina Zastrow (FSR Jura)

