Wahlvollversammlung des RBCS
17. November 2025
Das Präsidium des Studierendenparlaments lädt zur Wahlvollversammlung des teilautonomen Referats für behinderte und chronisch kranke Studierende (RBCS) ein und auch wir rufen dazu auf!:
Datum: 3. Dezember 2025
Uhrzeit: 17:00
Ort: Raum 0029, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahlleitung: Wahl einer unparteiischen Person für die Durchführung der Wahl, gemäß § 3 WO RBCS
- Durchführung der Wahl der Sprecher*innen, gemäß § 4 Abs. 1 WO RCBS
- Durchführung der Wahl des*der Referent*in, gemäß § 4 Abs. 3 WO RBCS
- ggf. Durchführung des*der stellvertretenden Referent*in, gemäß § 4 Abs. 4 WO RBCS
- Bekanntgabe der Wahlergebnisse und Verabschiedung
Hinweise
Wahlberechtigt ist gemäß § 2 der Wahlordnung jede immatrikulierte Person der Universität Hamburg, die dem Personenkreis des § 2 Abs. 1 SGB IX angehört.
Kandidieren darf jede wahlberechtigte Person, die die dort genannten Voraussetzungen erfüllt.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen und Freiwillige, die sich ggf. zur Wahl stellen möchten. Bei Rückfragen wendet euch bitte an das Präsidium des Studierendenparlaments.: stupa"AT"uni-hamburg.de

